Überall für sie da
Mobile Pferdepraxis
Individuelle, kompetente und einfühlsame Betreuung Ihres Pferdes
Fotos von Nordlinse Fotografie / Marlyn Kuball
Herzlich Willkommen
Ihre Mobilen Pferdetierärzte
Unsere Webseite befindet sich derzeit im Aufbau
Wir stehen Ihnen als Haustierärztinnen bei nahezu allen Allgemeinerkrankungen Ihres Pferdes kompetent zur Seite.
Termine sind telefonisch buchbar:
Dr. Karen Eggers
Tel.: 0151 67967449
Anna Deutschbein
Tel.: 0151 46331786
Die Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Eggers und Deutschbein ist eine mobile Pferdepraxis im südwestlichen Schleswig-Holstein und Hamburg.
Eine individuelle, kompetente und einfühlsame Betreuung Ihres Pferdes von der Geburt bis ins Rentenalter ist für uns selbstverständlich.
Sowohl die Gesunderhaltung Ihres Pferdes als auch die Therapie von Erkrankungen spielen in unserem Praxiskonzept eine große Rolle. Funktionale Störungen sollen verhindert werden bzw. sowohl trainingsbegleitend als auch z.B. nach längerer Verletzungspause in Zusammenarbeit mit dem Pferdebesitzer / Reiter / Trainer therapiert werden.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem digitales Röntgen, Ultraschall (Orthopädie und Gynäkologie), Bronchoskopien, Zahnbehandlungen inklusive Zahnextraktionen und Chiropraktik.
Wir sind Mitglied der TFZP (Tierärztliche Fachgruppe Zahnheilkunde für Pferde).

Terminvereinbarungen
Von Montag bis Freitag 08:00 – 18:00 Uhr.
Termine für Untersuchungen und Behandlungen bei Ihnen im Stall vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0151 67967449 (Dr. Karen Eggers) oder 0151 46331786 (Anna Deutschbein). Sollten wir uns gerade in einer Behandlung befinden, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht, wir rufen Sie zeitnah zurück.
Sollten sich durch nicht vorhersehbare Notfälle einmal längere Wartezeiten für Sie ergeben, bitten wir Sie um Verständnis und Geduld.
Gebühren
Die Abrechnung der Behandlung erfolgt nach der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte).
Die Bezahlung kann entweder direkt im Anschluss an die Behandlung im Stall per ec-Karte oder auf Rechnung / per Überweisung erfolgen.
Notdienst
Tierärztliche Leistungen, welche werktags (nachts) in der Zeit von 18:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages, an Wochenenden von Freitag 18:00 Uhr bis Montag 08:00 Uhr sowie an gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr erbracht werden, muss nach GOT § 3 Abs. 4 mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden.
In dieser Zeit muss zudem verpflichtend eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) pro Besuch berechnet werden.
Fahrtkosten
Die Fahrkosten werden entsprechend der GOT berechnet. Bei rechtzeitiger Terminabsprache durch den Pferdebesitzer können diese durch bessere Planung der Route möglichst geringgehalten werden.